Berufsgenossenschaften / Gesetzliche Unfallversicherungen
Nach Arbeitsunfällen oder Überfällen, die zu psychischen Störungen geführt haben, übernehmen die Berufsgenossenschaften und gesetzliche Unfallversicherungen die Therapiekosten. Dennoch sollten Sie sich auch hier vor Beginn der Psychotherapie mit der zuständigen Institution in Verbindung setzen.