Gesetzliche Krankenkasse

Alle Therapeutinnen unserer Praxisgemeinsschaft haben eine Kassenzulassung mit einem hälftigen Versorgungsauftrag. Montags zwischen 16 und 18 Uhr können Sie telefonisch bei uns einen Termin für ein erstes Gespräch vereinbaren.

Im Erstgespräch (psychotherapeutische Sprechstunde) wird die Notwendigkeit einer Behandlung von uns überprüft und es findet eine erste Abschätzung statt, ob Sie eine Psychotherapie benötigen oder ob für Sie andere Hilfemaßnahmen in Frage kommen. Im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde kann auch eine vorläufige Diagnose gestellt werden. Über die Einschätzung der Therapeutin werden Sie am Ende der Psychotherapeutischen Sprechstunde ausführlich informiert und die weitere Vorgehensweise wird besprochen.

Sollte eine Therapie für Sie notwendig sein und die Therapeutin einen freien Therapieplatz haben, finden im Anschluss probatorische Sitzungen statt, in denen sich Therapeutin und Patient/in kennenlernen können. Gemeinsam werden Therapieziele erarbeitet und ein Antrag auf ambulante Psychotherapie an Ihre Krankenkasse gestellt. Wir informieren Sie ausführlich über die einzelnen Schritte der Beantragung einer ambulanten Psychotherapie.


Impressum / Datenschutzerklärung
© Jessica Scholand · 02174 6496755 / Nina Pietruschka · 02174 6496756   -   05.05.2021 10:17
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